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Satzung des Nachhaltigkeitsausschusses
Geprüft und genehmigt vom Verwaltungsrat am 8. Februar 2023

UMFANG
 

DerPlanke Der Vorstand („Vorstand“) von Euro Manganese, Inc. („EMN“ oder das „Unternehmen“) hat den Nachhaltigkeitsausschuss des Vorstands („Ausschuss“) eingerichtet, um den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufsichtspflichten in Bezug auf das Unternehmen zu unterstützen Richtlinien, Standards, Verantwortlichkeiten und Programme in Bezug auf Themen im Zusammenhang mit Umwelt, Soziales, Gesundheit und Sicherheit („ESHS“), einschließlich nachhaltiger Entwicklung, Beziehungen zur Gemeinschaft, sozialer Verantwortung sowie Gesundheit und Sicherheit.
 

EMN und seine Tochtergesellschaft Mangan Chvaletice verpflichten sich, sich sozial respektvoll und höchst ethisch zu verhalten und ein geschätztes Mitglied der lokalen Gemeinschaften zu sein, in denen sie tätig sind. Das Unternehmen strebt eine nachhaltige Entwicklung an und ist sich darüber im Klaren, dass die langfristige Nachhaltigkeit unseres Unternehmens von einem guten Umgang sowohl beim Schutz von Mensch und Umwelt als auch von einem effizienten Management der Erschließung mineralischer Ressourcen abhängt.
 

Das Unternehmen ist bestrebt, Spitzenleistungen in den Bereichen Umweltleistung, Engagement und Entwicklung der Gemeinschaft sowie Gesundheits- und Sicherheitsmanagement zu erzielen. Diese Charta legt die Rolle, Verantwortlichkeiten, Zusammensetzung und Funktionen des Ausschusses fest.
 

ROLLE
 

Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, den Gesamtansatz von EMN zur Nachhaltigkeit zu überwachen. Der Umfang der Aktivitäten, die der Ausschuss überwacht, umfasst:
 

A) Überprüfen Sie die Nachhaltigkeitsbelange von EMN, einschließlich Richtlinien und Programme, sowie deren Angemessenheit und Wirksamkeit und empfehlen Sie dem Vorstand etwaige Änderungen daran.
 

B) Überwachen Sie die Einhaltung der ESHS-bezogenen gesetzlichen Anforderungen durch das Unternehmen und überprüfen Sie erhebliche Probleme bei der Nichteinhaltung, einschließlich der Überprüfung von Vorfällen, deren Untersuchung und Schadensbegrenzungsmaßnahmen.
 

C) Überprüfen Sie die Einhaltung von Community- und anderen Stakeholder-Vereinbarungen durch das Unternehmen und fördern und überprüfen Sie Nachhaltigkeitsbemühungen und soziale Investitionen in den Gemeinden, die von der Geschäftstätigkeit des Unternehmens betroffen sind.
 

D) Überprüfen Sie die Risikoexposition des Unternehmens in Bezug auf ESHS-Angelegenheiten und das Management dieser Risiken.
 

e) Überwachen Sie in Zusammenarbeit mit dem Governance-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss des Vorstands die Einhaltung des Ethik- und Geschäftskodex des Unternehmens durch alle Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften sowie aller im Namen des Unternehmens arbeitenden Dritten Führen Sie alle wesentlichen Verstöße gegen die Vorschriften durch und melden Sie diese.
 

F)Überprüfen Sie regelmäßige Berichte des Managements und von Beratern über die ESHS-Leistung, einschließlich aller wichtigen Probleme und vorgeschlagenen Empfehlungen oder Maßnahmen, und berichten Sie dem Vorstand über die Ergebnisse.
 

G) Prüfung und Genehmigung wesentlicher Offenlegungen gegenüber Investoren und anderen Stakeholdern im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeits-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrichtlinien und -aktivitäten des Unternehmens und Abgabe von Empfehlungen an den Vorstand zur Genehmigung derselben;
 

H)Überprüfen Sie die öffentliche Berichterstattung über die ESHS-Leistung des Unternehmens.
 

ich)Beraten Sie den Vorstand in diesen Angelegenheiten und/oder
 

J)Unterbreiten Sie dem Vorstand Empfehlungen zur Unterstützung seiner Aufsichtsfunktion.
 

Zu den Nachhaltigkeitsthemen gehören die Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- und Sozialrichtlinien und -praktiken von EMN.
 

Die Rolle des Ausschusses besteht darin, ethisches, verantwortungsvolles und transparentes Verhalten von EMN zu fördern und eine sinnvolle Zusammenarbeit mit seinen Interessengruppen und Gemeinschaften zu fördern.
 

VERANTWORTLICHKEITEN

Der Ausschuss prüft, berät und/oder empfiehlt in drei wichtigen Nachhaltigkeitsfragen:
 

A) Sicherheitsrichtlinien und -systeme, mit besonderem Schwerpunkt auf der Pflege eines aktuellen Sicherheits-Dashboards, das Sicherheitsvorfälle, Beinaheunfälle, Schulungen, Audits und Inspektionen beschreibt.
 

b) Gesundheitsrichtlinien und Verantwortlichkeiten, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Bedingungen der geltenden Genehmigungen und Lizenzen liegt.
 

c) Umwelt und Soziales: Umwelt- und Sozialpolitik sind für EMN-Stakeholder wichtig, darunter Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Regierungsstellen und Investoren. Der Ausschuss prüft, berät und/oder empfiehlt ESHS-Angelegenheiten:
 

- Umwelt: Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von EMN auf die Umwelt, einschließlich Energie, Wasser, Umweltverschmutzung, Abfall und Recycling; Und
 

- Soziales: EMN möchte eine positive Beziehung zu den lokalen Gemeinschaften aufrechterhalten und eine Unternehmenskultur fördern, die von starken Mitarbeitern geprägt ist.   Engagement, Inklusion und Karriereentwicklung.

 

KOMPOSITION

A) Die Ausschussmitglieder werden vom Vorstand ernannt.
 

B)Der Ausschuss besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, von denen die Mehrheit gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen und Börsenregeln unabhängig sein muss, sowie aus ausgewählten Beratern des Unternehmens.
 

C)Der Ausschussvorsitzende wird vom Vorstand ernannt.
 

D)Ausschussmitglieder können durch den Vorstand ersetzt werden.
 

e) Für jede Sitzung sind zwei Ausschussmitglieder beschlussfähig.
 

F)Der Vorstand kann jederzeit ein Ausschussmitglied abberufen oder ersetzen und die Größe des Ausschusses vergrößern/verkleinern.


Der Ausschuss hat Zugang zu solchen Führungskräften und Mitarbeitern des Unternehmens sowie zu solchen Informationen über das Unternehmen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben und Verantwortlichkeiten für notwendig oder ratsam hält. Nach Ermessen des Ausschusses können bei Bedarf Vertreter des Managements zur Teilnahme eingeladen werden.


 

FUNKTIONEN
 

A) Der Ausschuss tagt mindestens einmal im Quartal oder häufiger, je nach Festlegung durch den Vorsitzenden.
 

B) Der Ausschuss legt seine Verfahren fest und verwaltet sich nach eigenem Ermessen der Mitglieder, um die Rolle und Verantwortlichkeiten des Ausschusses zu erfüllen.
 

C)Der Ausschuss führt Protokolle seiner Sitzungen und legt sie dem Vorstand bei seiner nächsten regulären Sitzung nach der Ausschusssitzung vor. Das Protokoll enthält den Status und alle Empfehlungen, die vom Ausschuss genehmigt wurden.
 

D)Der Ausschuss ist befugt, jeden externen Berater zu engagieren und zu entschädigen, den er für notwendig oder ratsam erachtet, damit er seine Aufgaben erfüllen kann.
 

e) Vergleichen Sie die Angemessenheit dieser Charta mit den Best Practices der Branche und legen Sie etwaige Empfehlungen dem Vorstand zur Genehmigung vor.
 

F)Bewerten Sie jährlich die Leistung des Ausschusses und seiner Mitglieder, einschließlich der Überprüfung der Einhaltung dieser Charta durch den Ausschuss.
 

G)Nehmen Sie alle anderen Aufgaben oder Verantwortlichkeiten wahr, die der Vorstand dem Ausschuss von Zeit zu Zeit überträgt.

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