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Satzung des Prüfungsausschusses

Satzung des Prüfungsausschusses
Geändert und angenommen vom Verwaltungsrat am 10. Mai 2023

1. AUFTRAG

Die Hauptaufgabe des Prüfungsausschusses (der „Ausschuss“) besteht darin, den Vorstand bei der Erfüllung seiner Finanzaufsichtspflichten zu unterstützen, indem er die Finanzberichte und andere Finanzinformationen prüft, die Euro Manganese Inc (das „Unternehmen“) den Aufsichtsbehörden und anderen Behörden zur Verfügung stellt Aktionäre, die internen Kontrollsysteme des Unternehmens in Bezug auf Finanzen und Rechnungswesen sowie die Prüfungs-, Buchhaltungs- und Finanzberichterstattungsprozesse des Unternehmens. Im Einklang mit dieser Funktion wird der Ausschuss die kontinuierliche Verbesserung der Richtlinien, Verfahren und Praktiken des Unternehmens auf allen Ebenen fördern und deren Einhaltung fördern. Die Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten des Ausschusses bestehen darin:

A) Als unabhängige und objektive Partei fungieren Sie bei der Überwachung der Finanzberichterstattung und des internen Kontrollsystems des Unternehmens und prüfen die Finanzberichte des Unternehmens.

B)Überprüfen und beurteilen Sie die Leistung der externen Prüfer des Unternehmens.

 

C) Bieten Sie einen offenen Kommunikationsweg zwischen den Prüfern des Unternehmens, der Finanz- und Geschäftsleitung sowie dem Vorstand.
 

D) Bieten Sie dem Managementteam des Unternehmens und insbesondere dem Finanzvorstand Anleitung zu angemessenen Offenlegungs-, Rechnungslegungs- und Risikomanagementpraktiken und -verfahren.
 

2. ZUSAMMENSETZUNG

Der Ausschuss besteht aus drei Direktoren, die vom Vorstand bestimmt werden. Alle von ihnen müssen „unabhängige“ Direktoren im Sinne von Abschnitt 1.4 des National Instrument 52-110 sein und dürfen nach Ansicht des Vorstands in keiner Beziehung stehen Direktoren würden die Ausübung ihres unabhängigen Urteils als Mitglied des Ausschusses beeinträchtigen.

Mindestens ein Mitglied des Ausschusses muss über Buchhaltungs- oder damit verbundene Kenntnisse im Finanzmanagement verfügen. Alle Mitglieder des Ausschusses, die nicht über finanzielle Kenntnisse verfügen, werden darauf hinarbeiten, sich finanzielle Kenntnisse anzueignen, um sich mit den grundlegenden Finanz- und Buchhaltungspraktiken vertraut zu machen. Für die Zwecke der Satzung des Unternehmens ist die Definition von „Finanzkompetenz“ die Fähigkeit, eine Reihe von Finanzberichten zu lesen und zu verstehen, die eine Breite und Komplexität von Rechnungslegungsthemen darstellen, die im Allgemeinen mit der Breite und Komplexität der Themen vergleichbar sind die voraussichtlich durch den Jahresabschluss der Gesellschaft erhöht werden können.

Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Verwaltungsrat möglichst nach seiner ersten Sitzung nach der Jahreshauptversammlung gewählt. Sofern kein Vorsitzender vom Gesamtvorstand gewählt wird, können die Mitglieder des Ausschusses mit der Mehrheit der gesamten Ausschussmitglieder einen Vorsitzenden ernennen.
 

3. TREFFEN

 

Der Ausschuss tagt mindestens vierteljährlich oder je nach den Umständen auch häufiger. Im Rahmen seiner Aufgabe, eine offene Kommunikation zu fördern, trifft sich der Ausschuss mindestens einmal jährlich mit dem Finanzvorstand und den externen Prüfern und auf Wunsch des Ausschusses auch in separaten Sitzungen.

 

4. VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN

Um seine Verantwortlichkeiten und Pflichten zu erfüllen, muss der Ausschuss:

Überprüfung von Dokumenten/Berichten

A) Überprüfen und aktualisieren Sie diese Charta regelmäßig.
 

B) Prüfen Sie die Finanzberichte des Unternehmens, MD&A, Jahresberichte für ASX-Zwecke und alle Pressemitteilungen zu Jahres- und Zwischenergebnissen, bevor das Unternehmen diese Informationen und alle eingereichten Berichte oder anderen Finanzinformationen (einschließlich Quartalsabschlüsse) öffentlich bekannt gibt gegenüber einer Regierungsbehörde oder der Öffentlichkeit, einschließlich aller Zertifizierungen, Berichte, Stellungnahmen oder Überprüfungen der externen Prüfer.

Externe Prüfer

A) Überprüfen Sie jährlich die Leistung der externen Prüfer, die letztendlich gegenüber dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss als Vertreter der Aktionäre des Unternehmens rechenschaftspflichtig sind.
 

B) Erhalten Sie jährlich eine formelle schriftliche Erklärung der externen Prüfer, in der alle Beziehungen zwischen den externen Prüfern und dem Unternehmen im Einklang mit dem Independence Standards Board Standard 1 dargelegt werden.
 

C) Überprüfen und besprechen Sie mit den externen Prüfern alle offengelegten Beziehungen oder Dienstleistungen, die sich auf die Objektivität und Unabhängigkeit der externen Prüfer auswirken könnten.
 

D) Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen oder empfehlen Sie dem Gesamtvorstand, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit der externen Prüfer zu überwachen.
 

e) Sicherstellung einer Rotation des leitenden Prüfungspartners nach Bedarf und Prüfung, ob es eine regelmäßige Rotation der externen Prüfungsgesellschaft selbst geben sollte.
 

F) Fordern Sie die externen Prüfer auf, alle Berichte vorzulegen, die sie vorlegen müssen, wie z. B. eine Beschreibung der internen Qualitätskontrollverfahren der externen Prüfer, alle wesentlichen Probleme, die bei der letzten internen Qualitätskontrollprüfung, Peer-Review oder kanadischen Prüfung aufgeworfen wurden Prüfung durch das Public Accountability Board (CPAB), sofern zutreffend.
 

G) Empfehlen Sie dem Verwaltungsrat die Auswahl und gegebenenfalls die Ersetzung der externen Wirtschaftsprüfer, die jährlich zur Genehmigung durch die Aktionäre nominiert werden.
 

H) Beraten Sie sich bei jeder Sitzung mit den externen Prüfern ohne Anwesenheit des Managements über die Qualität der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens, die internen Kontrollen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichte des Unternehmens.
 

ich) Überprüfen und genehmigen Sie die Einstellungsrichtlinien des Unternehmens für Partner, Mitarbeiter sowie ehemalige Partner und Mitarbeiter der gegenwärtigen und ehemaligen externen Prüfer des Unternehmens.
 

J)Besprechen Sie mit dem Management und den externen Prüfern den Prüfungsplan für den Jahresabschluss und die vorgesehene Vorlage für diesen Abschluss.
 

k) Überprüfen und vorab genehmigen Sie alle Prüfungs- und prüfungsbezogenen Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Gebühren und sonstigen Vergütungen sowie alle nicht prüfungsbezogenen Dienstleistungen, die von den externen Prüfern des Unternehmens erbracht werden. Die Vorabgenehmigungspflicht entfällt in Bezug auf die Erbringung von prüfungsfremden Dienstleistungen, wenn:

ich.der Gesamtbetrag aller dieser für das Unternehmen erbrachten Nichtprüfungsleistungen beträgt nicht mehr als zwanzig Prozent des Gesamtbetrags der Einnahmen, die das Unternehmen in dem Geschäftsjahr, in dem die Nichtprüfungsleistungen erbracht werden, an seine externen Prüfer zahlt;
 

ii. solche Leistungen wurden von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht als Nichtprüfungsleistungen anerkannt; Und
 

iii. Solche Dienstleistungen werden dem Ausschuss vom Unternehmen unverzüglich zur Kenntnis gebracht und vor Abschluss der Prüfung vom Ausschuss oder von einem oder mehreren Mitgliedern des Ausschusses, die Mitglieder des Vorstands sind und denen die Befugnis zur Erteilung solcher Genehmigungen erteilt wird, genehmigt wurde vom Ausschuss delegiert.

Sofern die Vorabgenehmigung der Nichtprüfungsleistungen auf der ersten geplanten Sitzung des Ausschusses nach dieser Genehmigung vorgelegt wird, kann diese Befugnis vom Ausschuss an ein oder mehrere unabhängige Mitglieder des Ausschusses delegiert werden.


5. FINANZREPORTING-PROZESSE

A) Überprüfen Sie in Absprache mit den externen Prüfern gemeinsam mit dem Management die Integrität des Finanzberichterstattungsprozesses des Unternehmens, sowohl intern als auch extern.
 

B)Berücksichtigen Sie die Beurteilungen der externen Prüfer hinsichtlich der Qualität und Angemessenheit der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens, wie sie in seiner Finanzberichterstattung angewendet werden.
 

C)Erwägen und genehmigen Sie gegebenenfalls Änderungen an den Prüfungs- und Rechnungslegungsgrundsätzen und -praktiken des Unternehmens, die von den externen Prüfern und dem Management vorgeschlagen werden.
 

D) Überprüfen Sie die wesentlichen Beurteilungen des Managements bei der Erstellung des Jahresabschlusses und die Ansicht der externen Prüfer hinsichtlich der Angemessenheit dieser Beurteilungen.
 

e) Besprechen Sie nach Abschluss der Jahresprüfung getrennt mit dem Management und den externen Prüfern alle wesentlichen Schwierigkeiten, die im Verlauf der Prüfung aufgetreten sind, einschließlich etwaiger Einschränkungen des Arbeitsumfangs oder des Zugangs zu erforderlichen Informationen.
 

F)Überprüfen Sie alle wesentlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Management und den externen Prüfern im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses.
 

G) Überprüfen Sie mit den externen Prüfern und dem Management, inwieweit Änderungen und Verbesserungen in den Finanz- oder Buchhaltungspraktiken umgesetzt wurden.
 

H) Beaufsichtigen, überprüfen und besprechen Sie mit dem Management und den externen Prüfern:

ich.das Risiko der Fähigkeit des Managements, die internen Kontrollen des Unternehmens außer Kraft zu setzen;

ii. jeglicher Betrug jeglicher Art und Höhe, an dem das Management oder andere Mitarbeiter beteiligt sind, die eine wichtige Rolle bei der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung spielen; Und

iii. die Einhaltung der Prozesse, Verfahren und internen Kontrollen des Unternehmens durch das Management.
 

ich)Überprüfen Sie alle Beschwerden oder Bedenken bezüglich fragwürdiger Buchhaltung, interner Buchhaltungskontrollen oder Prüfungsangelegenheiten.
 

J)Überprüfen Sie den Zertifizierungsprozess.
 

k)Richten Sie ein Verfahren für die vertrauliche und anonyme Einreichung von Bedenken hinsichtlich fragwürdiger Buchhaltungs- oder Prüfungsangelegenheiten durch Mitarbeiter des Unternehmens ein.
 

 

6. RISIKOMANAGEMENT

A) Mindestens einmal jährlich und bei Bedarf häufiger die Richtlinien des Unternehmens zur Risikobewertung und zum Risikomanagement (Erkennung, Überwachung und Minderung von Risiken) überprüfen.
 

B)Einholen der Stellungnahme des externen Prüfers zur Einschätzung der Unternehmensleitung hinsichtlich der wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und der Frage, wie effektiv diese gemanagt oder kontrolliert werden.
 

C)Beurteilung der Wirksamkeit des Gesamtprozesses zur Identifizierung der wichtigsten Geschäftsrisiken und Berichterstattung darüber an den Vorstand.
 

D)Überprüfen Sie die Datenschutz- und Cybersicherheitsrisiken des Unternehmens, besprechen Sie sie mit dem Management und bewerten Sie sie.
 

e) Überprüfen und besprechen Sie mit dem Management die Angemessenheit der Versicherungsprogramme des Unternehmens.


 

7. ANDERE

A) Überprüfen und genehmigen Sie alle Transaktionen mit verbundenen Parteien und die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte.
 

B)Führen Sie regelmäßig Selbstbewertungen durch.

C)Überprüfen Sie alle anderen Angelegenheiten, die der Vorstand ausdrücklich an den Prüfungsausschuss delegiert hat.

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