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KONTINUIERLICHE OFFENLEGUNGSPOLITIK

Offenlegungsrichtlinie von Euro Manganese Inc. (das „Unternehmen“)

Ziel und Umfang

Die Ziele dieser Richtlinie (die „Richtlinie“ oder die „Offenlegungsrichtlinie“) sind: 

 

  • um sicherzustellen, dass die Kommunikation mit der investierenden Öffentlichkeit über das Unternehmen:

    • Pünktlich, sachlich, genau, ausgewogen; Und

    • Breite Verbreitung in Übereinstimmung mit allen geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.  

 

Die Richtlinie bestätigt schriftlich die bestehenden Richtlinien und Praktiken des Unternehmens in Bezug auf die Offenlegung wesentlicher Informationen und die Nichtverwendung nicht offengelegter wesentlicher Informationen, die vom Vorstand des Unternehmens (dem „Vorstand“) genehmigt wurden. Ziel ist es, das Bewusstsein für den Offenlegungsansatz des Unternehmens beim Vorstand, der Geschäftsleitung, Mitarbeitern und Beratern zu schärfen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, das Bewusstsein für das Risiko einer selektiven Offenlegung zu schärfen. Dieses verbesserte Bewusstsein kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit eines unbeabsichtigten Insiderhandels verringern.

 

Die Richtlinie wird jährlich vom Governance-, Vergütungs-, Nominierungs- und Nachhaltigkeitsausschuss verwaltet und überprüft, zusammen mit Empfehlungen für alle erforderlichen Änderungen im Vorstand.

Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, den Vorstand, Berater, autorisierte Sprecher und alle anderen Insider des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften. Es umfasst die Offenlegung in Dokumenten, die bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht werden, finanzielle und nichtfinanzielle Offenlegung, einschließlich der Diskussion und Analyse des Managements (MD&A) sowie schriftliche Erklärungen in den Jahres- und Quartalsberichten des Unternehmens, Pressemitteilungen, Briefen an Aktionäre und Präsentationen von Führungskräften Management und Informationen, die auf der Website des Unternehmens und anderen elektronischen Mitteilungen enthalten sind. Sie gilt für mündliche Stellungnahmen in Besprechungen und Telefongesprächen mit Analysten und Investoren, Interviews mit Medien sowie Reden, Pressekonferenzen und Telefonkonferenzen.

GESCHÄFTSFÜHRER

Vorbehaltlich geltender Gesetze und aller Entwicklungen, die vom Vorstand des Unternehmens (dem „Vorstand“) als einer sofortigen Offenlegung bedürfen, wird diese Richtlinie vom Chief Executive Officer („CEO“) verwaltet und ausgelegt. Der CEO ist der Unternehmensleiter, der in erster Linie für die Offenlegung des Unternehmens verantwortlich ist. Der CEO kann jederzeit die Unterstützung oder den Rat anderer Führungskräfte des Unternehmens oder Dritter bei der Verwaltung und Auslegung dieser Richtlinie anfordern. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des CEO oder des ranghöchsten Beamten des Unternehmens in Abwesenheit des CEO werden keine wesentlichen Informationen veröffentlicht, weder durch Pressemitteilungen noch auf andere Weise. Die Vorstandsmitglieder werden im größtmöglichen Umfang darüber informiert wesentliche Entwicklungen vor deren öffentlicher Bekanntgabe durch das Unternehmen bekannt zu geben. Der CEO wird entscheiden, wann Entwicklungen wesentlich sind, und die Freigabe an die Öffentlichkeit rechtfertigen, sofern dies gerechtfertigt ist, mit Unterstützung eines Rechtsbeistands.

 

Der Chief Financial Officer („CFO“) ist der Unternehmensleiter, der für die Überwachung der Finanzprüfung aller Offenlegungsdokumente verantwortlich ist, um sicherzustellen, dass diese Finanzinformationen fair darstellen.

Verantwortlichkeiten

Der CEO hat folgende Aufgaben:

 

A. Umsetzung der Richtlinie.  Die Gestaltung, Implementierung und regelmäßige Bewertung der Offenlegungskontrollen und -verfahren des Unternehmens, um sicherzustellen, dass Informationen, die in den Unternehmensunterlagen offengelegt werden müssen, dem CEO zur Kenntnis gebracht und dort aufgezeichnet, verarbeitet, zusammengefasst und berichtet werden die erforderlichen Zeiträume. Ein ordnungsgemäß dokumentierter Prozess gibt dem Unternehmen, seinen leitenden Angestellten, Direktoren und Sprechern auch die Möglichkeit, eine wirksame Verteidigung aufzubauen, falls sie in rechtlichen Schritten im Zusammenhang mit den Offenlegungen des Unternehmens genannt werden.

 

B. Unterstützung des Finanzvorstands (CFO) bei der Erstellung jährlicher und vierteljährlicher Zertifizierungen.

 

C. Bleiben Sie über alle anstehenden wesentlichen Entwicklungen des Unternehmens auf dem Laufenden, um die Angemessenheit und den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Informationen zu bewerten und zu bestimmen.

 

D. Für den Fall, dass der CEO entscheidet, dass wesentliche Informationen vertraulich bleiben sollten, bestimmt der CEO, wie diese Insiderinformationen kontrolliert werden.

 

e. Sorgen Sie für eine rechtzeitige Offenlegung. Der CEO stellt sicher, dass alle wesentlichen Informationen gemäß den geltenden Gesetzen rechtzeitig offengelegt werden.

 

F. Bestimmen Sie die Wesentlichkeit. Der CEO ist dafür verantwortlich, zu bestimmen, wann Informationen „wesentlich“ sind und offengelegt werden müssen.

 

g. Verteilen Sie alle schriftlichen Offenlegungen zur Prüfung und Genehmigung.

 

h. Überprüfen und genehmigen Sie Folgendes und legen Sie es dann mit Empfehlungen dem Vorstand oder dem zuständigen Ausschuss des Vorstands vor:

 

  • Jahres- und Zwischenabschlüsse und zugehörige MD&A;

  • Informationsrundschreiben für etwaige Aktionärsversammlungen und entsprechende Pressemitteilungen;

  • Jährliches Informationsformular (AIF); 

  • Prospekte; Und

  • Alle Übernahmeangebotsrundschreiben, Emittentenangebotsrundschreiben, Direktorenrundschreiben oder Bezugsrechtsangebotsrundschreiben.

 

ich.Stellen Sie sicher, dass die Sprecher des Unternehmens angemessen geschult werden, dass die Börse, an der die Aktien des Unternehmens notiert sind (die „Börse“), über umfassende Kontaktinformationen für die Sprecher des Unternehmens verfügt und dass sich die Mitarbeiter des Unternehmens ihrer Verantwortung bewusst sind, wenn ein Vertreter der Börse anruft Unternehmen.

 

J.Überprüfen Sie diese Richtlinie mindestens einmal jährlich, um die Einhaltung sich ändernder regulatorischer Anforderungen sicherzustellen, und geben Sie dem Corporate Governance-Ausschuss Empfehlungen für etwaige angemessene Änderungen der Richtlinie.

GRUNDSÄTZE UND VERFAHREN FÜR DIE OFFENLEGUNG WESENTLICHER INFORMATIONEN

Wesentliche Informationen sind alle Informationen (einschließlich wesentlicher Tatsachen und wesentlicher Änderungen) in Bezug auf die Geschäfte und Angelegenheiten des Unternehmens, die zu einer erheblichen Änderung des Marktpreises oder Werts der Wertpapiere des Unternehmens führen oder vernünftigerweise erwartet werden könnten vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie einen erheblichen Einfluss auf die Anlageentscheidungen eines vernünftigen Anlegers haben. 

 

Jeder Mitarbeiter, der Zugang zu nicht offengelegten wesentlichen Informationen hat, wird darüber informiert und darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit erforderlich. Es werden Anstrengungen unternommen, den Zugriff auf nicht offengelegte wesentliche Informationen zu beschränken nur an diejenigen weitergegeben, die diese Informationen kennen müssen, und diese Personen werden darauf hingewiesen, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind.

 

Externen Parteien, die Kenntnis von nicht offengelegten wesentlichen Informationen über das Unternehmen haben, wird mitgeteilt, dass sie diese Informationen nicht an Dritte weitergeben dürfen, außer im notwendigen Geschäftsverlauf, und dass sie nicht mit den Wertpapieren des Unternehmens handeln dürfen, bis die Informationen öffentlich bekannt gegeben werden ; Diese externen Parteien sollten ihre Verpflichtung zur Geheimhaltung in Form einer schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung bestätigen. 

 

Bei der Einhaltung der Anforderung, alle wesentlichen Informationen gemäß den geltenden Gesetzen und Börsenregeln unverzüglich offenzulegen, hält sich das Unternehmen an die folgenden grundlegenden Offenlegungsgrundsätze:

 

  • Wesentliche Informationen werden unverzüglich in einer Pressemitteilung veröffentlicht;

  • Die Offenlegung muss alle Informationen umfassen, deren Weglassung den Rest der Offenlegung irreführend machen würde (Halbwahrheiten sind irreführend);

  • Ungünstige wesentliche Informationen müssen ebenso unverzüglich und vollständig offengelegt werden wie günstige Informationen;

  • Es darf keine selektive Offenlegung erfolgen. Zuvor nicht offengelegte wesentliche Informationen dürfen nicht an ausgewählte Personen weitergegeben werden (z. B. im Rahmen eines Investorentreffens oder während eines Telefongesprächs mit einem Analysten). Wenn zuvor nicht offengelegte wesentliche Informationen versehentlich offengelegt werden, müssen diese Informationen unverzüglich in einer Pressemitteilung umfassend offengelegt werden.

  • Unter bestimmten Umständen, bei denen es zu einer wesentlichen Änderung kommt, kann der CEO entscheiden, dass die Offenlegung dem Unternehmen übermäßig schaden würde (z. B. wenn die Offenlegung der Informationen die Verhandlungen über eine Unternehmenstransaktion beeinträchtigen würde). In diesem Fall werden die Informationen bis zum CEO vertraulich behandelt entscheidet, dass eine öffentliche Offenlegung angemessen ist. Unter diesen Umständen wird der CEO die Einreichung eines vertraulichen Berichts über wesentliche Änderungen bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden veranlassen und regelmäßig (mindestens alle 10 Tage) seine Entscheidung zur Geheimhaltung der Informationen überprüfen (siehe „Gerüchte“).

  • Die Offenlegung sollte für alle Zielgruppen, einschließlich der Anlegergemeinschaft, der Medien, Kunden und Mitarbeiter, einheitlich erfolgen. Abgeleitete Informationen (Informationen, die einem Dokument entnommen wurden, das im Namen einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens eingereicht wurde), die in einem Dokument oder einer mündlichen Erklärung enthalten sind, sollten einen Verweis enthalten, der das Dokument identifiziert, das die Quelle der Informationen war;

  • Die Offenlegung auf der Website des Unternehmens allein stellt keine ausreichende Offenlegung wesentlicher Informationen dar; Und

  • Die Offenlegung muss unverzüglich korrigiert werden, wenn das Unternehmen später erfährt, dass die frühere Offenlegung zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung einen wesentlichen Fehler enthielt.

 

Um den Missbrauch oder die versehentliche Offenlegung nicht offengelegter wesentlicher Informationen zu verhindern, sollten jederzeit die folgenden Verfahren beachtet werden.

 

  • Dokumente und Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten, sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, wobei der Zugriff auf Personen beschränkt ist, die diese Informationen im Rahmen der erforderlichen Geschäftsabwicklung „wissen müssen“. Bei Bedarf sollten Codenamen verwendet werden.

  • Vertrauliche Angelegenheiten sollten nicht an Orten besprochen werden, an denen die Diskussion belauscht werden kann, beispielsweise in Aufzügen, Fluren, Restaurants, Flugzeugen oder Taxis.

  • Vertrauliche Dokumente sollten nicht an öffentlichen Orten gelesen oder ausgestellt werden und nicht dort weggeworfen werden, wo andere sie abrufen können;

  • Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass sie die Vertraulichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen sowohl außerhalb als auch innerhalb des Büros wahren.

  • Lassen Sie externe Besucher nicht unbeaufsichtigt in Büros, in denen möglicherweise vertrauliche Dokumente vorhanden sind, und gestatten Sie Besuchern nicht, ein unbesetztes Büro zum Telefonieren zu nutzen, ohne die Erlaubnis des Beamten oder Mitarbeiters, der normalerweise dieses Büro innehat.

  • Die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Wege, beispielsweise per Fax, E-Mail oder direkt von einem Computer auf einen anderen, sollte nur dann erfolgen, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Übermittlung unter sicheren Bedingungen erfolgen und empfangen werden kann;

  • Unnötiges Kopieren vertraulicher Dokumente sollte vermieden werden und Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, sollten nach Abschluss der Besprechungen unverzüglich aus Konferenzräumen und Arbeitsbereichen entfernt werden. Zusätzliche Kopien vertraulicher Dokumente sollten geschreddert oder auf andere Weise vernichtet werden. Und

  • Der Zugriff auf vertrauliche elektronische Daten sollte durch die Verwendung von Passwörtern eingeschränkt werden.

GRUNDSÄTZE DES AKTIENHANDELS UND VERWENDUNG WESENTLICHER INFORMATIONEN

 

Insidern (hauptsächlich Direktoren und leitenden Angestellten), Mitarbeitern und Beratern mit Zugang zu nicht offengelegten wesentlichen Informationen über das Unternehmen ist der Handel mit Wertpapieren des Unternehmens untersagt, bis die Informationen vollständig offengelegt wurden und eine angemessene Zeitspanne für die Verbreitung der Informationen verstrichen ist.   Darüber hinaus dürfen nicht offengelegte wesentliche Informationen nicht an andere (einen „Tippgeber“) weitergegeben oder „getippt“ werden, die vom Handel mit den Informationen profitieren könnten.  Handel mit Wertpapieren des Unternehmens mit Zugang zu nicht offengelegtem Material Informationen oder Hinweise stellen Verstöße gegen Wertpapiergesetze dar und können eine Haftung für die betroffene Person und das Unternehmen zur Folge haben.  

Weitere Hinweise zum Handel mit Wertpapieren des Unternehmens, einschließlich Insider-Meldepflichten, finden Sie in der Wertpapierhandelsrichtlinie des Unternehmens.

 

BLACKOUT-ZEITEN

 

Aufgrund besonderer Umstände im Zusammenhang mit dem Unternehmen kann der CEO von Zeit zu Zeit Sperrfristen festlegen, in denen Insider, Mitarbeiter und Berater vom Handel mit seinen Wertpapieren ausgeschlossen wären. Alle Parteien, die Kenntnis von solchen besonderen Umständen haben, sollten von der Sperrung erfasst sein. Zu diesen Parteien können externe Berater wie Rechtsberater, Investmentbanker, Investor-Relations-Berater und andere professionelle Berater sowie Gegenparteien bei Verhandlungen über wesentliche potenzielle Transaktionen gehören.

 

BESTIMMTE SPRECHER

 

Das Unternehmen benennt eine begrenzte Anzahl von Sprechern mit Befugnissen für die Kommunikation mit der Anlegergemeinschaft und den Medien. Der CEO und der CFO werden die offiziellen Sprecher des Unternehmens sein. Personen, die diese Ämter innehaben, können von Zeit zu Zeit andere innerhalb des Unternehmens benennen, die befugt sind, im Namen des Unternehmens als Stellvertreter zu sprechen oder auf bestimmte Anfragen zu antworten.

 

Mitarbeiter, die keine autorisierten Sprecher sind, dürfen unter keinen Umständen auf Anfragen der Anlegergemeinschaft, der Medien oder anderer antworten, es sei denn, sie werden ausdrücklich von einem autorisierten Sprecher dazu aufgefordert. Alle derartigen Anfragen sind an den CEO zu richten.

 

Pressemitteilungen 

 

Sobald der CEO feststellt, dass eine Entwicklung wesentlich ist und offengelegt werden muss, genehmigt er die Veröffentlichung einer Pressemitteilung. Pressemitteilungen müssen:

 

  • zur Eingabe an den CEO und andere vom CEO benannte Personen, einschließlich des CFO, wenn die Pressemitteilung Finanzinformationen enthält, weitergeleitet werden;

  • vom CEO oder einem Beauftragten genehmigt;

  • unter Berücksichtigung der in Vereinbarungen mit Dritten enthaltenen Geheimhaltungs- und Genehmigungspflichten inhaltlich überprüft werden;

  • gemäß den Anforderungen der Börse ausgegeben werden; und 

  • enthalten den Namen und die Kontaktnummern (Telefon, E-Mail und Fax) von mindestens einem Sprecher des Unternehmens, der vom CEO für die Kommunikation mit der Anlegergemeinschaft und/oder den Nachrichtenmedien bestimmt wurde.

 

Pressemitteilungen wesentlicher Art müssen über einen zugelassenen Nachrichtendienst verbreitet werden, der eine gleichzeitige nationale und/oder internationale Verbreitung ermöglicht, und elektronisch bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht werden.

 

Gleichzeitig mit der Bekanntgabe an den Markt werden Pressemitteilungen auf der Website des Unternehmens verfügbar gemacht. Die Pressemitteilungsseite der Website muss einen Hinweis enthalten, der den Leser darauf hinweist, dass die veröffentlichten Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt waren, jedoch durch spätere Pressemitteilungen ersetzt werden können.

Sobald der CEO feststellt, dass eine Entwicklung wesentlich ist, genehmigt er die Veröffentlichung einer Pressemitteilung, es sei denn, der CEO entscheidet, dass solche Entwicklungen vorerst vertraulich bleiben müssen. Sollen die Entwicklungen vertraulich bleiben, müssen entsprechende vertrauliche Unterlagen erstellt und eine Kontrolle der Insiderinformationen eingerichtet werden. Sollte in einem ausgewählten Forum versehentlich eine wesentliche Aussage gemacht werden, wird das Unternehmen unverzüglich eine Pressemitteilung herausgeben, um diese Informationen vollständig offenzulegen.

 

Pressemitteilungen werden über einen zugelassenen Newswire-Dienst verbreitet, der eine gleichzeitige landesweite Verbreitung ermöglicht.

 

Pressemitteilungen werden unmittelbar nach Bestätigung der Verbreitung über den Newswire auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Die Website enthält einen Hinweis, der den Leser darauf hinweist, dass die veröffentlichten Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt waren, jedoch durch spätere Offenlegungen ersetzt werden können.

 

Wenn es sich bei dem Gegenstand einer Pressemitteilung um eine wesentliche Änderung für das Unternehmen handelt, wird so bald wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Pressemitteilung, ein Bericht über wesentliche Änderungen bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht.

 

GERÜCHTE

 

Das Unternehmen äußert sich weder positiv noch negativ zu Gerüchten. Dies gilt für Gerüchte im Internet. Der Sprecher des Unternehmens wird auf alle Gerüchte konsequent reagieren und sagen: „Es ist unsere Politik, Marktgerüchte oder Spekulationen nicht zu kommentieren.“

 

Sollte die Börse verlangen, dass das Unternehmen eine endgültige Stellungnahme zu einem Marktgerücht abgibt, das zu erheblicher Volatilität der Aktie führt, wird der CEO die Angelegenheit prüfen und entscheiden, ob er eine Ausnahme von der Richtlinie machen soll. Wenn das Gerücht ganz oder teilweise wahr ist, kann dies ein Hinweis auf ein Leck sein, und das Unternehmen wird unverzüglich eine Pressemitteilung herausgeben, in der die relevanten wesentlichen Informationen offengelegt werden.

 

 

KONTAKTE ZU ANALYSTEN, INVESTOREN UND DEN MEDIEN

 

Die Offenlegung in Einzel- oder Gruppentreffen stellt keine angemessene Offenlegung von Informationen dar, die als wesentliche, nicht öffentliche Informationen gelten. Wenn das Unternehmen beabsichtigt, wesentliche Informationen auf einer Analysten- oder Aktionärsversammlung oder einer Pressekonferenz oder Telefonkonferenz zu besprechen, muss der Diskussion eine Pressemitteilung über die wesentlichen Informationen vorausgehen.

Das Unternehmen ist sich bewusst, dass Treffen mit Analysten und bedeutenden Investoren ein wichtiger Bestandteil seines Investor-Relations-Programms sind. Das Unternehmen wird sich je nach Bedarf einzeln oder in kleinen Gruppen mit Analysten und Investoren treffen und Kontakte knüpfen oder auf Anrufe von Analysten und Investoren in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie zeitnah, konsistent und präzise reagieren. Alle Analysten werden fair behandelt, unabhängig davon, ob sie den Kauf oder Verkauf der Wertpapiere des Unternehmens empfehlen.

 

Das Unternehmen stellt im Rahmen von Einzel- und Gruppentreffen zusätzlich zu zuvor öffentlich bekannt gegebenen Informationen nur unwesentliche Informationen zur Verfügung und erkennt an, dass ein Analyst oder Investor diese Informationen zu einem Mosaik zusammenfassen kann, das zu wesentlichen Informationen führen könnte. Das Unternehmen kann die Wesentlichkeit von Informationen nicht dadurch verändern, dass es die Informationen in kleinere, immaterielle Bestandteile zerlegt.

 

Das Unternehmen stellt einzelnen Anlegern oder Reportern dieselbe Art detaillierter, nicht wesentlicher Informationen zur Verfügung, die es Analysten und institutionellen Anlegern zur Verfügung gestellt hat, und veröffentlicht diese Informationen möglicherweise auf seiner Website.

 

Sprecher führen Notizen über Telefongespräche mit Analysten und Investoren, und wenn möglich, sollten bei allen Einzel- und Gruppentreffen mehr als ein Vertreter des Unternehmens anwesend sein. Im Falle einer selektiven Offenlegung zuvor nicht offengelegter wesentlicher Informationen wird das Unternehmen die Informationen unverzüglich in einer Pressemitteilung umfassend offenlegen.

 

Medienvertreter sollten keine wesentlichen Informationen auf exklusiver, mit einem Embargo belegter oder selektiver Basis erhalten. Sie erhalten wesentliche Informationen gleichzeitig mit allen anderen – wenn eine vollständige öffentliche Ankündigung erfolgt. Unternehmenssprecher führen Aufzeichnungen über Telefongespräche mit Reportern und melden sich bei Ungenauigkeiten in einem Artikel bei den Reportern, um den Sachverhalt richtigzustellen und sicherzustellen, dass derselbe Fehler in zukünftigen Artikeln nicht erneut auftritt.

 

Durchsicht von Analystenberichten und Finanzmodellen

 

Auf Anfrage kann das Unternehmen die Entwürfe von Analystenforschungsberichten oder Finanzmodellen auf der Grundlage öffentlich bekannt gegebener Informationen auf sachliche Richtigkeit überprüfen. Das Unternehmen wird die Meinungen oder Schlussfolgerungen eines Analysten nicht bestätigen oder versuchen, diese zu beeinflussen, und wird sich nicht mit dem Finanzmodell und anderen Schätzungen des Analysten zufrieden geben.

 

Um den Eindruck zu vermeiden, den Bericht oder das Modell eines Analysten zu unterstützen, wird das Unternehmen seine Kommentare mündlich abgeben oder schriftlichen Kommentaren einen Haftungsausschluss beifügen, um anzugeben, dass der Bericht nur auf sachliche Richtigkeit überprüft wurde.

 

GRENZEN BEI DER VERBREITUNG VON ANALYSENBERICHTEN

 

Analystenberichte sind proprietäre Produkte des Analystenunternehmens. Das Verteilen, Verweisen auf oder Bereitstellen von Links zu Analystenberichten kann als Billigung der Berichte durch das Unternehmen angesehen werden. Aus diesen Gründen wird das Unternehmen keine Analystenberichte auf irgendeine Weise an Personen außerhalb des Unternehmens oder allgemein an Mitarbeiter des Unternehmens weitergeben, einschließlich der Veröffentlichung solcher Berichte auf seiner Website. Ungeachtet des Vorstehenden kann das Unternehmen Analystenberichte an seine Direktoren und leitenden Angestellten verteilen, um die Kommunikation des Unternehmens zu überwachen und ihnen dabei zu helfen, zu verstehen, wie der Markt das Unternehmen bewertet und wie sich Unternehmensentwicklungen auf die Analyse auswirken.

 

Analystenberichte können im erforderlichen Geschäftsverlauf auch den Finanz- und Fachberatern des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen kann auf seiner Website unabhängig von der Empfehlung eine vollständige Auflistung aller Investmentfirmen und Analysten veröffentlichen, die Research-Berichterstattung über das Unternehmen anbieten. Sofern bereitgestellt, enthält diese Liste keine Links zu den Websites oder Veröffentlichungen der Analysten oder anderer Dritter.

 

VORAUSSCHAUENDE INFORMATIONEN

 

Es ist die Unternehmenspolitik, zukunftsgerichtete Informationen nur in hochqualifizierter Weise und im Einklang mit den geltenden Wertpapiergesetzen bereitzustellen. Im Allgemeinen diskutiert das Unternehmen nur allgemeine Trends, Ereignisse, Verpflichtungen und Unsicherheiten, die auf der Grundlage historischer und aktuell bekannter Daten vernünftigerweise erwartet werden können.

 

Dokumente, die zukunftsgerichtete Informationen enthalten, müssen in der Nähe der zukunftsgerichteten Informationen (a) einen angemessenen Warnhinweis enthalten, der die zukunftsgerichteten Informationen als solche und alle wesentlichen Faktoren klar identifiziert, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Schlussfolgerungen, Prognosen oder anderen abweichen Prognosen in den zukunftsgerichteten Informationen, (b) dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Schlussfolgerungen, Prognosen oder Prognosen in den zukunftsgerichteten Informationen abweichen könnten und (c) eine Erklärung der wesentlichen Fakten oder Annahmen, die bei der Schlussfolgerung zu Grunde gelegt wurden oder eine solche Prognose oder Prognose abzugeben.

 

Sowohl bei Dokumenten als auch bei öffentlichen mündlichen Erklärungen und vorbehaltlich der geltenden Wertpapiergesetze sollte die Offenlegung eine Erklärung enthalten, in der die Absicht oder Verpflichtung des Unternehmens, die zukunftsgerichteten Informationen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, abgelehnt wird.

 

 

VERANTWORTUNG FÜR ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

 

Diese Richtlinie gilt auch für elektronische Kommunikation. Dementsprechend ist der CEO auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Beiträge auf der Website des Unternehmens überprüft und genehmigt werden und dass diese Offenlegung korrekt, vollständig, aktuell und im Einklang mit den einschlägigen Wertpapiergesetzen ist.

 

Die Offenlegung auf der Website des Unternehmens allein stellt keine ausreichende Offenlegung von Informationen dar, die als wesentliche, nicht öffentliche Informationen gelten. Jeder Offenlegung wesentlicher Informationen auf der Website geht die Veröffentlichung einer Pressemitteilung voraus.

 

Alle auf der Website des Unternehmens veröffentlichten Informationen, einschließlich Text- und audiovisuellem Material, enthalten das Datum, an dem das Material veröffentlicht wurde. Alle wesentlichen Informationsänderungen müssen sofort nach Veröffentlichung einer Pressemitteilung aktualisiert werden. Die Website wird einen Hinweis enthalten, der den Leser darauf hinweist, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt waren, aber durch spätere Offenlegungen ersetzt werden können.

 

Der Corporate Secretary des Unternehmens stellt sicher, dass Antworten auf elektronische Anfragen bereitgestellt werden. Zur Beantwortung elektronischer Anfragen dürfen nur öffentliche Informationen oder Informationen verwendet werden, die andernfalls gemäß dieser Richtlinie offengelegt werden könnten.

 

Gemäß dieser Richtlinie ist es Mitarbeitern (einschließlich benannter Sprecher) untersagt, an Internet-Chatrooms oder Newsgroup-Diskussionen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens oder seinen Wertpapieren teilzunehmen.

 

 

KOMMUNIKATION, BILDUNG UND DURCHSETZUNG DIESER RICHTLINIE

 

Der CEO ist dafür verantwortlich, seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter über Offenlegungs- und Handelsfragen sowie diese Richtlinie zu informieren. Alle derzeitigen sowie alle neuen Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Berater erhalten eine Kopie dieser Richtlinie, werden über deren Bedeutung aufgeklärt und müssen, sofern sie nicht bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, der die Richtlinie umfasst, verpflichtet sein eine Kopie als Beweis für ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinie zu unterzeichnen. Änderungen der Richtlinie werden allen Mitarbeitern, Direktoren, Beratern und autorisierten Sprechern mitgeteilt.

 

Jeder, der gegen diese Richtlinie verstößt, kann mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses beim Unternehmen rechnen. Der Verstoß gegen diese Richtlinie kann auch einen Verstoß gegen bestimmte Wertpapiergesetze darstellen, wodurch Direktoren, leitende Angestellte oder Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden könnten.

 

Haftung für Insiderhandel

 

Eine Haftung entsteht für den Handel mit Wertpapieren auf der Grundlage nicht öffentlich bekannt gegebener Informationen oder für die Weitergabe von Informationen an Personen, die diese zum Zwecke des Handels nutzen oder an andere weitergeben, wenn die Informationen wesentlich im Sinne der Wertpapiere sind Gesetze. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr eigenes Urteil darüber, ob bestimmte Informationen wesentlich sind, da diese Entscheidung an den CEO weitergeleitet werden sollte. Zu den möglicherweise wesentlichen Informationen gehören Bohr- oder Untersuchungsergebnisse, Finanzinformationen und möglicherweise Verhandlungen über Verträge mit externen Parteien Veräußerungen oder Übernahmen bedeutender Vermögenswerte oder anderer Unternehmen oder Unternehmen, Finanzierungen, wichtige Personalveränderungen oder Rechtsstreitigkeiten.

Wenn Sie diese Richtlinie nicht beachten:

 

  • Sie, das Unternehmen und seine leitenden Angestellten und Direktoren können gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen rechtlich haftbar sein; 

  • Das Unternehmen kann die Angelegenheit an die zuständigen Aufsichtsbehörden weiterleiten, was zu Geldbußen oder anderen Strafen führen kann. und 

  • Jeder Verstoß kann die Kündigung von Arbeits- oder Beratungsverträgen zur Folge haben.

 

 

Inkrafttretendes Datum

 

Diese Richtlinie wurde am 21. Februar 2018 vom Vorstand umgesetzt.

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